Die hier aktuell angebotenen Handlungshilfen werden im Zuge von Umstrukturierungen geprüft und ggfs. geändert. Bis dahin werten Sie diese Informationen bitte als rudimentäre Unterstützung und fragen im Bedarfsfall bitte bei Ihren zuständigen Datenschutzbeauftragten nach.
"Datenschutz heißt, dass die Betroffenen grundsätzlich selbst über die Verwendung ihrer Daten bestimmen. Es sei denn, eine im Interesse der Allgemeinheit erlassene gesetzliche Regelung geht dieser Selbstbestimmung vor."
(Jörg Petersen, ehemaliger Datenschutzbeauftragter der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland)
Jede Landeskirche verfügt über eigene Datenschutzbeauftragte, die bei Fragestellungen zum Thema "Datenschutz in der Kita" Auskünfte erteilen können.
Folgende Handlungshilfen können heruntergeladen werden
Merkblatt Datenschutz in Kitas (Jan-2020).pdf
Unterweisungen der Mitarbeitenden zum Thema "Datenschutz"
Einwilligungen
Aktuelle Vorlagen für Einwilligungen finden Sie mit im MerkblattMerkblatt Datenschutz in Kitas (Jan-2020).pdf
Im Weiteren
Handlungskonzept-Kinderschutz-Schweigepflichtsentbindung.pdf