Maßnahmen des Arbeitsschutzes dienen der Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Aufgabe des Trägers bzw. der Leitung der Tageseinrichtung für Kinder. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind durch gesetzliche Regelungen, Verordnungen und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vorgegeben."
(Bundesrahmenhandbuch, 2009)

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