Maßnahmen des Arbeitsschutzes dienen der Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Aufgabe des Trägers bzw. der Leitung der Tageseinrichtung für Kinder. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind durch gesetzliche Regelungen, Verordnungen und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vorgegeben.
(Bundesrahmenhandbuch, 2009)
Folgende Handlungshilfen können zu diesem Themenbereich heruntergeladen werden:
Gefährdungsbeurteilung, allg. Arbeitsschutzorganisation / Kitaarbeitsplätze
Der Gesetzgeber fordert vom Arbeitgeber - unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter/innen - eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Ziel ist es, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Rechtliche Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist das "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit" - kurz Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996.
§ 5 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz fordert den Arbeitgeber auf, die Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei der Arbeit ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu beurteilen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.
Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht festgelegt. Es gibt seitens der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und der EFAS verschiedene Modelle eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen:
Schritte zur Gefährdungsbeurteilung (Erklärungs- und Erstellungsmodell)
Vorlage zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (www.efas-online.de)
Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung (www.efas-online.de)
Handlungshilfe Gefährdungs-Beurteilung Naturkita 07-22
Model im Ev. Luth. Kirchenkreis HHSH
Unsere dringende Empfehlung ist, die Gefährdungsbeurteilung der BGW zu nutzen:
Online Gefährdungsbeurteilung der BGW
Aktualisiertes Model der UK-Nord
uk-nord.de/…/Gefährdungsbeurteilung in der Kita
Vorlage zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit den Mitarbeitenden (verpflichtend)
Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastungen
Die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen kann durch unterschiedliche Methoden erhoben werden.
Eine Methode ist der moderierte Workshop, dazu gibt es ein Handlungsmodell der Unfallkassen Nord. Diese Model wurde an der Unfallkasse Nord in einer Arbeitsgruppe u.a. mit Praktiker/innen aus Kitas unter wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet.
uk-nord.de/…/Workshops für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Besondere Personengruppen (Jugendliche unter 18 Jahren, Schwerbehinderte oder Schwangere) müssen in der Gefährdungsbeurteilung besonders berücksichtigt werden.
Das neue Mutterschutzgesetz seit dem 01.01.2018 legt fest, das für jeden Arbeitsplatz, egal ob er von eine Frau oder einem Mann besetzt ist, eine prospektive Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz ergänzend zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung vorliegen muss. Sobald der Arbeitgeber Kenntnis von einer Schwangerschaft erhält, muss er die Maßnahme gemäß der Gefährdungsbeurteilung umsetzen sowie die individuelle Faktoren in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen.
Die individuellen Faktoren können vor allem in einem vertrauensvollen persönlichen Gespräch mit der werdenden Mutter herausgearbeitet werden. Nach dem neuen Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein persönliches Gespräch anzubieten.
Besonders wichtig in der Kita ist die Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst. Bis zur Erstellung der gesamten Gefährdungsbeurteilung und deren Umsetzung ist die schwangere Mitarbeiterin insbesondere auf Grund der Biostoffgefährdung vom Dienst durch ein befristetes Beschäftigungsverbot von Seiten des Arbeitsgebers freizustellen.
Aus der arbeitsmedizinischen, allgemeinen/prospektiven Mutterschutzgefährdungsbeurteilung und der individuellen Gefährdungsbeurteilung ergibt sich ob:
- die Schwangere weiterarbeiten kann
- Maßnahmen zur Veränderung des Arbeitsplatzes ergriffen werden müssen
- ein andere Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann
- ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss.
Handlungshilfe zur allgemeinen prospektiven Gefährdungsbeurteilung für den pädagogischen Bereich:
Handlungshilfe zur individuellen Gefährdungsbeurteilung für den pädagogischen Bereich:
GBMutterschutzPaedIndividuel.pdf
Handlungshilfe Unterweisung bei Beschäftigung einer werdenden Mutter im pädagogischen Bereich:
GBMutterschutzUnterweisung.pdf
Für alle weiteren Arbeitsbereiche in der Kita:
efas-online.de/…/Mutterschutz/Gefährdungsbeurteilung_nach_MuSchG.pdf
Mehr Informationen
Leitfaden zum Mutterschutz:
Information Mutterschutz EFAS
efas-online.de…/Broschüre-Mutterschutz_EFAS.pdf
Weiter Dokumente wie ein Entwurf zur prospektiven Gefährdungsbeurteilungen sowie Ablaufpläne und Unterweisungen können über Frau Zapf angefordert werden.
Unterweisungen zum Arbeitsschutz
Im Arbeitsschutz werden durch den Gesetzgeber Unterweisungen der Mitarbeitenden zu allen gefährdungsrelevanten Themen gefordert.
Information zu Unterweisungen und Themen
Vorlage zur Dokumentation der Unterweisung
Vorlagen / Unterweisungen / Betriebsanweisungen wie zu den Themen "Heben und Tragen", "Nass/Feuchtreinigung" und "Geschirrspülreiniger" können unter folgendem Link heruntergeladen oder farbig & laminiert bei der EFAS bestellt werden:
www.efas-online.de/…/betriebsanweisungen
Ergonomie
Informationsbroschüre und Unterweisungshilfe zur Ergonomie am Kitaarbeitsplatz der BGW:
www.bgw-online.de/.../BGW07-00-130_Rueckengerecht-arbeiten-Kita.html
Raumpflege
Unterweisungshilfe „Bewusst bewegen“ zur Raumpflege der EFAS:
www.efas-online.de/…/Bewusst_bewegen_klein.pdf
Hausmeister
Unterweisungshilfe Hausmeister der VBG
www.vbg.de/.../Hausmeister_Tipps_und_Checks.pdf
EFAS informiert zur Bereitstellungund Prüfung von Leitern und Tritten
Notfallmanagement / Notfallplan
Nach Arbeitsstättenverordnung und DGUV- Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet Gefährdungen durch Notfallsituationen am Arbeitsplatz zu identifizieren, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Handlungspläne zu erstellen.
Eine bearbeitbare Handlungshilfe (nicht nur für Kitas in NRW!) finden Sie hier:
www.sichere-kita.de … Notfallmanagement
(Die Kitas im Kirchenkreis Hamburg West/ Südholstein haben einen Kirchenkreis internen Notfallplan!)
Gefahrstoffverzeichnis
Gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss jede Kita ein Gefahrstoffverzeichnis über die in ihrem Haus verwendeten Gefahrstoffe führen. Das ist eine zusammenfassende Auflistung der in der Kita eingesetzten Gefahrstoffe mit Betriebsanweisung und Datensicherheitsblättern (z.B. Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, evtl. Hausmeisterbedarf).
Das Verzeichnis muss in der Kita unterwiesen und an einen allen Mitarbeitenden bekannten und zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Bei einem Unfall mit einem Gefahrstoff muss der Ordner für Ersthelfenden und Rettungskräfte sofort einsehbar sein.
Hier ein Formularvorgabe zum Erstellen eines solchen Verzeichnisses nach § 6 GefStoffV und den Vorgaben der TRGS 400:
Sicherheitsbeauftragte
Information der Berufsgenossenschaft für Gesundheit- und Wohlfahrtspflege:
www.bgw-online.de - Sicherheitsbeauftragte im Betrieb / TP-SiB
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Kurzinformation zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten:
Arbeitsmedizin
Im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge müssen Mitarbeitende in der Kita vor Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Biostoffverordnung eine Beratung mit Impfangebot durch den Arbeitsmedizinischen Dienst erhalten.
Diese Beratung ist eine Pflichtvorsorge, darüber hinaus gibt es für Mitarbeitende in Kitas noch weitere Angebotsvorsorgemaßnahmen wie Angebotsvorsorge UV-Strahlung oder Muskelskeletterkrankung. Für Mitarbeitende in Reinigung und Küche ist zu prüfen, ob eine Pflichtvorsorge durchgeführt oder eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Für Mitarbeitende mit Bildschirmtätigkeit ist die Vorsorgeuntersuchung zur Bildschirm-Arbeitsplatzbrille anzubieten.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland/ EKD vom arbeitsmedizinischen Dienst BAD übernommen.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge muß vom Arbeitgeber in einer Vorsorge-Kartei / durch Bescheinigungen dokumentiert werden.
Weiter Informationen zu diesen Themen finden Sie unter:
Erste Hilfe
Jede Kita braucht Ersthelfer, für Kinder und Mitarbeitende. Die Berufsgenossenschaft BGW finanziert dabei eine Person pro Gruppe, das ist auch der Anspruch der Unfallkassen als Versicherer der Kinder. In den meisten Kitas werden alle Mitarbeitenden ausgebildet.
Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen - DGUV 202-089
Hier finden Sie Informationen zur Ersthelfenden-Ausbildung:
Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung (www.bgw-online.de)
Neben dem alle 2 Jahre stattfindenden 1.Hilfe Kurs fordert der Arbeitsschutz noch eine Unterweisung zum Thema:
jährliche Unterweisung (www.efas-online.de ... Unterweisungsfolien_ErsteHilfe.pdf)
Vorlage Erste-Hilfe-Material (Stand Nov. 2021)
Verbandsbuch
Über jeden Unfall der Kinder und Mitarbeitenden ist ein Eintrag ins Verbandbuch erforderlich, auch wenn keine Unfallanzeige gemacht wurde.
Die Eintragungen im Verbandsbuch unterliegen dem Datenschutz, Kinder und Mitarbeitenden Dokumentation sind getrennt zu führen und verschlossen aufzubewahren. Für die Mitarbeitenden empfiehlt sich ein Verbandsbuch in Blockform, jede Seite kann gesondert und unter Einhaltung des Datenschutzes in der Personlakte aufbewahrt werden.
Verbandbuch als Block U036 - als PDF-Datei
Hinweis: Verband-Bücher können für die Kinder noch genutzt werden. Die DGUV empfiehlt jedoch generell den Verbandbuchblock.
Exkurs Medikamentengabe - Infektionsschutz, Kinder
Die Mitarbeitenden in der Kita können Medikamente an die Kinder ausgeben. Dabei sind Kinder und Mitarbeitende versichert. Für die Medikamentengabe gelten jedoch bestimmte Regelungen.
Medikamentengabe in der Kita DGUV
Die Eltern müssen die Medikamentengabe sowie die Verordnung durch den Arzt schriftlich bestätigen!
Handlungshilfe Formular Medikamentengabe
Broschüre 'Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes für Kitas'
Poster 'Übersicht zu gängigen Infektionskrankheiten in der Kita'