Die kontinuierliche Wartung und Kontrolle aller technischen Geräte und Anlagen, der Hauselektrik und der elektrischen Betriebsmittel sind Voraussetzung für die fehlerfreie Funktion und Werterhaltung der Tageseinrichtung für Kinder und ihrer technischen Ausstattung. Das Wartungs- und Kontrollsystem steigert die Sicherheit der Kinder, Eltern und Mitarbeitenden.
(Bundesrahmenhandbuch, 2009)
Folgenden Handlungshilfen werden angeboten:
Elektrische Anlagen und Geräte
Nach der Vorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV V3 müssen elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden.
Anforderungen an Trinkwasser
Das Trinkwasser in der Kita unterliegt der Trinkwasserverordnung und Hygieneregeln, es muss einmal im Jahr auf Legionellen beprobt werden:
Handlungshilfe Trinkwasserhygiene in der Kita
Sollten nicht alle Entnahmestellen regelmäßig alle 72 Stunden genutzt werden, müssen diese regelmäßig gespült und diese Spülung dokumentiert werden:
Trinken die Kinder Leitungswasser, so muß diese Entnahmestelle definiert, arbeitstäglich gereinigt und dokumentiert werden. (siehe auch Hygieneplan)
Wartungsverträge in der Kita
Außer den gesetzlich direkt geforderten Wartungen im Bereich Elektrizität, Brandschutz, Fahrstühle, Gelände und Wegesicherheit, gibt es in der Kita weitere regelmäßige Wartungen zu beachten. In dieser Liste sind alle Wartungen zusammengefasst, sie hat jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann gegebenenfalls durch weitere spezifische Wartungen ergänzt werden.